ÖVGW-Richtlinie G31
In der ÖVGW-Richtlinie G31 werden die Qualitätsanforderungen des Gases definiert, die einen sicheren Transport innerhalb des österreichischen Gasnetzes gewährleisten sollen. Weiters werden in der Richtlinie die brenntechnischen Daten des Gases festgeschrieben. Die in der Richtlinie angeführten Qualitätskriterien orientieren sich stark an den Eigenschaften des importierten Erdgases.
Qualitätsanforderungen sind unter anderem deswegen notwendig, da einige im Erdgas oder Biogas enthaltene Begleitstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Wasser, Sauerstoff oder Kohlendioxid in größerer Konzentration eine starke Korrosion in Aggregaten und Rohrleitungen hervorrufen können. Weiters kann es durch die Kondensation dieser Begleitstoffe zu Beschädigungen in Instrumenten und Aggregaten kommen sowie bei Frost zu einer Vereisung von Rohrleitungen. [Schulz 2003, S. 8]
Von großer Bedeutung ist, dass sich die Qualitätsanforderungen der Richtlinie G31 ausschließlich auf den Einspeisepunkt des Gases ins Rohrnetz und nicht etwa auf die Gasqualität beim Verbraucher beziehen. Das bedeutet, dass auch das einzuspeisende Biogas am Einspeisepunkt diese Qualitätskriterien vollständig zu erfüllen hat, auch wenn sehr geringe Mengen eingespeist werden sollten. Die österreichische Regelung ist im Vergleich zu anderen Regelungen, etwa die der Schweiz, sehr streng.
Weiterführende Informationen
- Rechtliche Planung
- Einspeisung in das
- Rechtliche Grundlagen f
- Anlagenrecht des Gaswirtschaftsgesetzes
- Genehmigung nach dem Rohrleitungsgesetz
- Genehmigung nach dem Anlagenrecht der Gewerbeordnung
- Verfahrenskonzentration nach dem Umweltvertr
- Pers
- Haftungen des Betreibers eines Biogasnetzes
- Voraussetzungen f
- Trennung eines Teils des Erdgasnetzes und Umstellung desselben auf ein Biogasnetz